Wichtige Info ‼️

Das gilt für Friseursalons in Bayern ab 23. August 2021

Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz bei uns 35, müsst ihr einen Testnachweis nach § 4 der Verordnung vorlegen. Dies ist die sog. 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).

Kein Testnachweis ist erforderlich für geimpfte Personen ohne Symptome genesene Personen ohne Symptome Kinder bis zum sechsten Geburtstag Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden (Anmerkung: Das gilt also erst nach den Ferien!)

Es gelten:

  • schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden alt ist
  • POC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
  • Antigentest (Selbsttest) Es ist also weiterhin möglich, dass sie sich vor unserem Salon (unter Aufsicht) selbst testen. Der Test kann von ihnen mitgebracht oder von uns gekauft werden.

Weiterhin gilt:

  • 1,5 m Mindestabstand
  • 10 qm pro Kunde (Max. 6 Kunden)
  • FFP2-Maskenpflicht für Kunden
  • Aufzeichnung von Kontaktdaten