3G-Regel & medizinische Maske

Ab Donnerstag den 2. September reicht eine medizinische Maske für Ihren Friseurbesuch aus.

Allerdings gilt nach wie vor die 3G-Regel:

GEIMPFT, GENESEN oder GETESTET

  • Impfpass
  • Nachweis der Genesung
  • schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden alt ist
  • POC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
  • Antigentest (Selbsttest) Es ist also weiterhin möglich, dass sie sich vor unserem Salon (unter Aufsicht) selbst testen. Der Test kann von ihnen mitgebracht oder von uns gekauft werden.

Bitte vergessen Sie ihr Nachweisdokument nicht, da wir Sie sonst leider nicht bedienen dürfen.

Kein Testnachweis ist erforderlich bei Kindern bis zum sechsten Geburtstag und Schülern, die regelmäßig in der Schule getestet werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.